Allgemeine
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der
Firma APPLIWARE Elektronik GmbH
1.
Allgemeines
1.
Diese
allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle
Kaufverträge und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen APPLIWARE und dem
Käufer. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine
Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn APPLIWARE ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2.
Spätestend
mit Annahme der Ware erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
von APPLIWARE an.
2.
Angebote und Aufträge
1.
Die
Angebote von APPLIWARE sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen
gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.
Zusicherung
über Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie
schriftlich ausdrücklich im Einzelfalle vereinbart sind.
3.
Preise
1.
Alle
angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Deutscher
Mark ab Bad Aibling zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und der
jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
2.
Bei
allen Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme
ausdrücklich vorbehalten.
3.
Soweit
nicht anders genannt, bleiben wir an in Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab
Angebotsdatum gebunden. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- oder
Ausfuhrgebühren sowie der Devisenbewirtschaftung berechtigen uns zur Anpassung
unserer Preise.
4.
Lieferung
1.
Liefervereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung.
2.
Alle
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen
Belieferung.
3.
Lieferverzug
tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik.
4.
Teillieferungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige
Leistung.
5.
Im
Falle des Verzugs von APPLIWARE von mehr als 3 Monaten kann der Kunde nach
schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung - unter
Ausschluß weitergehender Rechte - vom Vertrag zurücktreten.
6.
Verzugsschaden
und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
7.
Ein
Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter Kaufleuten nicht möglich.
5.
Versand und Gefahrenübergang
1.
Der
Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
2.
Diese
Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen
oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns.
3.
Bei
etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis
zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer
haben in jedem Falle frachtfrei zu erfolgen.
6.
Zahlung
1.
Unsere
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ,
gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig.
2.
Wir
behalten uns vor Erstkunden, sowie Auslandskunden per Nachnahme oder per
Vorauskasse zu beliefern.
3.
Schecks
werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann
vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der
Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
4.
Bei
Überschreitungen des maßgeblichen Zahlungsziels sind wir unbeschadet weiterer
Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, ohne daß es einer Mahnung
bedarf.
7.
Eigentumsvorbehalt
1.
An
sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der - auch künftigen - Geschäftsverbindung vor.
2.
Werden
von uns gelieferte unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren mit uns nicht
gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen
Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Der Käufer
ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer
Vermischung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, wobei wir uns jedoch vorbehalten,
dieses Recht jederzeit zu widerrufen.
3.
Alle
ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt
der Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns
zustehenden offenen Forderungen an uns ab. Der Käufer ist widerruflich
ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
4.
Wir
sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen.
8.
Haftung
1.
Soweit
in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung
unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, nicht-
oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder
mittelbare Schäden, ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder
grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten.
9.
Gewährleistung
1.
Die
Gewährleistungsfrist für von uns gelieferter Ware beträgt 6 Monate, sofern
keine längere Gewährleistungsdauer ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Für
die in Lieferdokumenten als "gebraucht" gekennzeichnete Ware gilt
keine Gewährleistungsfrist als vereinbart, sondern es erfolgt lediglich die
Zusicherung der Gebrauchsfähigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe.
3.
Die
Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an den Käufer.
Werden Betriebs- oder Wartungshinweise von uns nicht befolgt, Änderungen an der
Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die
Gewährleistungspflicht.
4.
Gewährleistungsansprüche
sind nicht abtretbar.
5.
Der
Käufer muß Gewährleistungsansprüche an uns unverzüglich, spätestens aber
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach
Ablauf dieser Frist ist APPLIWARE frei von von der Gewährleistungsfrist.
6.
Der
Käufer ist im Fall einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile
auf eigene Gefahr und Kosten verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung mit
Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferdokumentes an
uns zu senden.
7.
Durch
den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neue
Gewährleistungsfristen in Kraft.
8.
Unsachgemäße
Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe haben zur
Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
9.
Über
die Nachbesserung hinausgehende Forderungen des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz
jeder Art, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10.
Für
nicht von APPLIWARE hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen.
Es gelten die aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ersichtlichen Rechte.
11.
Eine
Haftung für Schadenersatz für unmittelbare und mittelbare Schäden wird
ausgeschlossen.
10.
Schutz- und Urheberrechte
1.
Sofern
Programme zum Lieferumfang gehören, wird für den Käufer ein einfaches,
unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder mehrfach
verwenden noch Dritten zur Nutzung überlassen.
2.
Kopien
dürfen nur als Sicherheitskopien hergestellt und verwendet werden.
3.
Darüber
hinaus gilt der zu den gelieferten Programmen gehörende Lizenzvertrag.
11.
Export
1.
Der
Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen
Einwilligung unabhängig davon, daß der Käufer für das Einholen jeglicher
behördlicher Genehmigungen, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche
Wirtschaft, selbst verantwortlich ist.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist Bad
Aibling.
2.
Die
Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
13.
Sonstiges
1.
Wird
eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für
unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem
Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis
möglichst nahe kommt. Das gilt auch für eventuelle ergänzungsbedürftige Lücken.